Energieausweis richtig lesen - so geht's

Energieausweis richtig lesen - so geht's

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret 102/15 und nachfolgendem gesetzesvertretenden Dekret 192/15 hat der italienische Gesetzgeber die EU-Richtlinien zur Energieeinsparung der Gebäude und insbesondere die Regelungen zur Ausstellung des Energieausweises von Gebäuden umgesetzt.

Gemäß dem Rechtsrahmen ist jedes Gebäude (und folglich jede diesbezügliche Immobilieneinheit) durch einen Energiefluss gekennzeichnet, der im Rahmen des Energieausweises bewertet werden muss. Dieser Energieausweis ersetzt die vormalige Energieeffizienzbescheinigung als Dokument, das Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes zusammenfasst.

Wie wird der Energieausweis gelesen?

Was ist ein Energieausweis und wie wird er gelesen?

Der Energieausweis ist in mehrere Teile gegliedert, anhand denen die jeweilige Energieklasse festgelegt wird. Versuchen wir nun zu verstehen, wozu diese genau dienen.

Immobilie und Eigentümer

Im ersten Teil des Energieausweises wird die Immobilie und dessen Eigentümer erfasst, damit der Energieausweis klar und eindeutig einer bestimmten Immobilieneinheit zugewiesen werden kann.

Gültigkeit

Der Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellung gültig, vorbehaltlich umfassender Umbauarbeiten nach dessen Ausstellung. In diesen Fällen muss, wie sich schon erahnen lässt, ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.

Das Fälligkeitsdatum ist auf allen Bögen der Bescheinigung senkrecht aufgeführt und ist auch bei einer Wartung der Anlagen nützlich.

Lokalaugenschein und Berechnungssoftware

Der nächste Abschnitt enthält alle Informationen über den gesetzlich vorgeschriebenen Lokalaugenschein durch einen qualifizierten Techniker, der mit der Durchführung einer oder mehrerer Besichtigungen des Gebäudes beauftragt wird. In diesem Abschnitt muss außerdem angegeben werden, welche gesetzlich zulässige Berechnungsmethode und -Software herangezogen wurden.

Empfohlene Baumaßnahmen

Einer der wichtigsten Abschnitte des Energieausweises ist jener zu den vom Techniker empfohlenen Verbesserungsmaßnahmen. Dieser umfasst auch nützliche Ratschläge zur Energieeinsparung und zur Amortisationsdauer allfälliger Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes.

Energieklasse

So gelangt man zum wichtigsten Teil des Energieausweises: die Energieklasse, die anhand mehreren technischen und objektiven Referenzparametern festgelegt wird und durch eine Reihe von alphabetischen Indikatoren vom Buchstaben G (ist der höchste Energieeffizienzindex und somit der höchste Energieverbrauch) bis zum Buchstaben A (der beste Energieeffizienzindex und somit der niedrigste Energieverbrauch) angegeben wird. Neben den alphabetischen Indikatoren werden auch numerische Indikatoren angeführt, die das Energieeffizienzniveau in aufsteigender Reihenfolge von 1 bis 4 angeben.

Der Klarheit halber wird in nachfolgender Tabelle zusammengefasst, wie das Gebäude den jeweiligen Energieklassen zugeordnet werden kann:

Ohne zu sehr in technische Details zu gehen - wofür wir Sie ersuchen, sich bezüglich eines qualifizierten Technikers mit uns in Verbindung zu setzen - soll darauf hingewiesen werden, dass die Formel für den Index EPgl,nren (globaler Energieeffizienzindex, nicht erneuerbar) wie folgt lautet:

EPgl,nren = EPH,nren + EPC,nren + EPW,nren + EPV,nren + EPL,nren + EPT,nren

Es handelt sich dabei also um die Summe mehrerer Parameter:

  • EPH,nren: Energie für Heizung
  • EPC,nren: Energie für Heizung
  • EPW,nren: Energie für Warmwasser
  • EPV,nren: Energie für Belüftung
  • EPL,nren: Energie für Beleuchtung
  • EPT,nren: Energie für Beförderung von Personen und Dingen

Beantragung des Energieausweises

Der Energieausweis kann nur bei befähigten Technikern gemäß DPR 75/2013 auf Grundlage eines Lokalaugenscheins und der Analyse der Katasterdaten beantragt werden. Die Ausstellung des Energieausweises obliegt den Technikern, die diesen anschließend elektronisch an das SIAPE (Informationssystem für Energieausweise) übermitteln müssen.

 

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