[Translate to Deutsch:] bonus edilizi 2024

Bauliche Förderungen 2024

Zusammen mit dem Haushaltsgesetz wurden auch die baulichen Förderungen 2024 offiziell vorgestellt. Es handelt sich um eine Reihe von Bezuschussungen und Steuervergünstigungen für bauliche Maßnahmen: der Schwerpunkt der Förderungen 2024 liegt beispielsweise auf der Modernisierung und Optimierung der Sicherheit von Wohnhäusern und -anlagen.

Diese Förderungen zielen zudem darauf ab, Investitionen an Gebäuden anzukurbeln und deren Energieeffizienz und ökologische Nachhaltigkeit zu verbessern.

Hier möchten wir im Detail auf die wichtigsten baulichen Förderungen eingehen, die mit dem Haushaltsgesetz eingeführt wurden und damit für das laufende Jahr gelten.

 

Bonus Sanierungen/Renovierungen: Steuerabzüge für Instandhaltung und Modernisierung

Eine Schlüsselrolle bei den baulichen Förderungen spielt weiterhin der Bonus Sanierungen/Renovierungen, der auch für 2024 bestätigt wurde. Mit diesem Bonus erhält man Steuerabzüge im Umfang von 50 % der Ausgaben für Renovierung- undInstandhaltungsarbeiten ordentlicher und außerordentlicher Art an Gebäuden, einschließlich eventueller Abriss- und Wiederaufbauarbeiten.

Aber Vorsicht, es gibt Einschränkungen: die Höchstgrenze der steuerlich absetzbaren Aufwendungen liegt bei 96.000 Euro, wovon 50 % innerhalb einer Frist von 10 Jahren von den Steuern abgezogen werden können.

Nehmen wir ein Beispiel: bei Ausgaben in Höhe von 80.000 Euro kann man innerhalb von 10 Jahren 50 % Steuerabzüge in Anspruch nehmen, also insgesamt 40.000 Euro und damit 4.000 Euro pro Jahr.
Wenn die Ausgaben dagegen 120.000 Euro betragen, wendet sich der Höchstbetrag von 96.000 Euro an, d.h. man erhält maximal 50 % dieses Höchstbetrags in Form von Steuerabzügen zurück, also 48.000 Euro.

 

Bonus bauliche Barrieren: Barrierefreiheit und Sicherheit

Der Bonus für die Beseitigung von baulichen Barrieren wurde bestätigt und seine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Diese Förderung wird gewährt für Maßnahmen, die die Zugänglichkeit und damit die Barrierefreiheit von Gebäuden verbessern, im Sinne der technischen Anforderungen, die das Gesetz gegen bauliche Barrieren vorschreibt.

In diesem Fall variiert die Obergrenze für die Kosten je nach Art des Gebäudes, und kann biszu 50.000 EURO für Einfamilienhäuser betragen.

 

Superbonus 70 %: Vergünstigungen und Wertzuwachs

Der Superbonus 70 % ist eine wichtige Neuheit im Panorama der baulichen Förderungen 2024. Auch wenn der Abzugs-Prozentsatz gegenüber den Vorjahren gesenkt wurde, bleibt diese Förderung von großer Bedeutung, v.a. für die energetische Gebäudesanierung.

Sieht man von wenigen Ausnahmen ab, so gilt diese Förderung nur für Kondominien, also Eigentümergemeinschaften. In Gebieten, die im so genannten „Erdbebenkrater“ gelegen sind (dazu gehören auch einige Regionen in Mittelitalien), gilt dagegen weiterhin der Bonus zu 110 %.

Beim Verkauf einer Immobilie, die unter Anwendung der Superbonus-Vergünstigungen renoviert wurde, ist dereventuell erzielte Wertzuwachs zu versteuern, wenn man davon ausgeht, dass sich der Wert der Immobilie dank eben dieser Subventionen erhöht hat.
Diese Auflage soll Immobilieneigentümer davon abhalten, durch Vergünstigungen aufgewertete Immobilien mit Mehrwert weiterzuverkaufen: sie gilt für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Datum des Abschlusses der Bauarbeiten.

Allerdings ist dabei auch darauf hinzuweisen, dass die Besteuerung von Wertzuwächsen sich weder anwendet bei Immobilien, die durch Erbschaft erworben wurden, noch bei solchen, die überwiegend als Hauptwohnsitz genutzt wurden.

 

Ecobonus und Sismabonus: Energieeffizienz und Erdbebensicherheit

Weitere Vergünstigungen sehen der Ecobonus und der Sismabonus vor, die das ganze Jahr über in Kraft bleiben werden. Der Ecobonus ermöglicht Steuerabzüge für den Austausch von Fenstern und Türen, den Einbau von Biomasseheizkesseln und für sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Der Sismabonus hingegenbietet Abzüge für Maßnahmen zur Verbesserung der Erdbebensicherheit von Gebäuden, wobei die Prozentsätze der möglichen Abzüge je nach Gebiet und Art des Gebäudes variieren.

 

Bonus Verde: Umgestaltung von Terrassen und Gärten

Ebenfalls bestätigt für das laufende Jahr 2024 wurde schließlich auch der Bonus Verde. Er bietet einen Steuerabzug von 36 % für die Umgestaltung von Terrassen und Gärten, als Beitrag zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit und der Aufwertung der Außenbereiche von Häusern bzw. Wohnungen.

Immobilieneigentümer, die derartige Arbeiten durchführen und die entsprechenden Kosten dafür tragen, können dieseFörderungin Anspruch nehmen. Auch dem Haushalt angehörige Familienmitglieder, die solche Ausgaben übernehmen, haben Anrecht auf die von diesem Bonus vorgesehenen Vergünstigungen.

 

Bauliche Förderungen 2024: aktuelle Nachrichten

Am 26. März 2024 hat die Regierung mit einer neuen Dringlichkeitsmaßnahme zu den baulichen Förderungen folgende Möglichkeiten aufgehoben:

  • den Rechnungsrabatt
  • die Abtretung von Krediten
  • die s.g. „remissione in bonis“ für versäumte Mitteilung

Diese Entscheidung liegt hauptsächlich darin begründet, dass das System der baulichen Förderungen die öffentlichen Haushalte in Schwierigkeiten gebracht hat.

 

Fazit

Mit dem Haushaltsgesetz 2024 wurden eine Reihe von Vergünstigungen zur Unterstützung der Bau- und Immobilienbranche und zur Förderung der Gebäudesanierung und -sicherheit bestätigt bzw. eingeführt.Sie stellen einen bedeutenden Anreiz für Immobilienbesitzer und Wohnungseigentümer dar, in die Instandhaltung und Energieeffizienz ihrer Immobilien zu investieren.

Angesichts der aktuell schwierigen Lage des Wohnungsmarkts und der Dringlichkeitsmaßnahme der Regierung ist es umso wichtiger, sich gut zu informieren. Und in jedem Fall ist es unbedingt ratsam, sich an qualifizierte Fachleute zu wenden, um die Bonus-Vorteile optimal zu nutzen.

 

Vergiss nicht, zu teilen

SIE WOLLEN IHR HAUS VERKAUFEN?

Kontaktieren Sie uns, indem Sie das untenstehende Formular ausfüllen!
In kurzer Zeit wird sich einer unserer Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen.

Anfragedaten

* Pflichtfeld

Ein einzigartiges Netzwerk

Wir garantieren Ihnen beste Sichtbarkeit, da wir über ein in ganz Südtirol verteiltes Schaufenster-Netzwerk mit multimedialen Displaytafeln und ein Kontaktaufnahme-System verfügen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es uns, einen Überblick über die Verfügbarkeit und eine Auswahl zahlreicher spezifischer Kaufanfragen in Ihrer Nähe zu erhalten.

Profitieren Sie jetzt davon

Kontaktiere uns

 

Ähnliche Artikel

+39 0471 172 6520