Laube, Pavillon und Vordach: die Beschränkungen

Ist eine Laube, ein Pavillon oder ein Vordach genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei?

Diese Frage stellen sich häufig Wohnungseigentümer, die damit ihren Wohnraum erweitern möchten. Und das nicht ohne Grund: In der Rechtsprechung wurden oftmals die erforderlichen Klarstellungen erteilt - allerdings nicht immer mit derselben Ausrichtung.

Hiermit soll nun etwas Licht ins Dunkel gebracht werden.

Laube

Beginnen wir mit der Laube, die in Gärten oder auf Terrassen für Schatten sorgen soll. Sie besteht aus einem Gerüst - in der Regel für Kletterpflanzen -, das sich aus zwei oder mehr Reihen vertikaler Stützen mit horizontalen Verbindungselementen an der Oberseite zusammensetzt. Das Gerüst ist normalerweise so hoch, dass Personen drunter durchgehen können. Aufgrund ihrer Konstruktionsmerkmale ist die Laube ein an mindestens drei Seiten und nach oben hin offenes Konstrukt.

Eine Laube gilt aufgrund ihrer Beschaffenheit in jedweder Hinsicht als Zubehör, d.h. ein Bauwerk, das für das Hauptgebäude zweckdienlich ist und dieses ergänzt, nicht eigenständig genutzt werden kann und eine bescheidene - oder jedenfalls seiner Einstufung als "Zubehör" angemessene - Größe aufweist. Für eine Laube ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich, da es sich um ein kleineres Bauwerk mit zeitweiligem Charakter handelt und die Raumplanung nicht wesentlich verändert.

Pavillon

Anders verhält es sich hingegen bei einem Pavillon, einer leichten, nicht mit einem anderen Gebäude verbundenen Konstruktion, die oben überdacht und an den Seiten hin offen ist.

Der Pavillon besteht aus einer Tragstruktur aus festem Material (in der Regel Schmiedeeisen, Aluminium oder Bauholz), an dessen Seiten sich manchmal abnehmbare Vorhänge befinden. Der Pavillon kann sowohl als zeitweilige als auch als dauerhafte Struktur verwendet werden, um Freiflächen wie in Gärten oder auf Terrassen bestmöglich zu nutzen. Ist ein Pavillon genehmigungspflichtig?

Zur Beantwortung dieser Frage kann auf das Urteil Nr. 6193/2005 des italienischen Staatsrates abgestellt werden. Demnach ist keine Genehmigung einzuholen, wenn es sich um eine zeitweilige, leicht entfernbare Struktur handelt, welche die Raumplanung nicht verändert.

Es muss somit geprüft werden, ob Merkmale vorliegen, die eine bauliche und städtebauliche Umgestaltung bewirken. Nur so kann festgestellt werden, ob für einen Pavillon eine Genehmigung eingeholt werden muss. Die tragende Struktur darf sich beispielsweise nicht wesentlich auf das Grundstück auswirken und der durch den Pavillon geschaffene geschlossene Raum darf nicht dauerhaft gestaltet sein.

Das Bauwerk muss zwangsläufig einen zeitweiligen Charakter haben, was auf dessen spezifische und zeitlich begrenzte Nutzung hinweist.

Sind diese Merkmale gegeben, ist für einen Pavillon keine Genehmigung einzuholen.

Vordach

Abschließend soll noch auf das Vordach eingegangen werden. Dieses Gebäudeelement deckt eine Freifläche mit einer nicht durchgängigen Struktur als Zubehör oder zum Schutz dazugehöriger Flächen ab.

Das Vordach zählt grundsätzlich zu den genehmigungsfreien Bauwerken, da es sich um ein Ausstattungselement der Zubehörsflächen von Gebäuden handelt. Allerdings kann nicht im absoluten Sinne behauptet werden, dass für ein Vordach (k)eine Genehmigung erforderlich ist: Auch hierbei muss von Fall zu Fall geprüft werden und darauf geachtet werden, ob mit dem Vordach neues Volumen auf einer anderen, zusätzlichen Fläche als der bereits vom bestehenden Gebäude eingenommenen Fläche geschaffen wird oder ob dadurch der Gebäudeumriss geändert wird.

Gemäß dem Urteil Nr. 7469/2021 des Staatsrates stellt das Vordach ein neues Bauwerk dar und ist genehmigungspflichtig (Baugenehmigung und etwaige landschaftsrechtliche Genehmigung), wenn es beispielsweise in ein angrenzendes Grundstück zum Gebäude mit einem oberirdischen Raum samt Öffnung eingelassen ist.

Vergiss nicht, zu teilen

SIE WOLLEN IHR HAUS VERKAUFEN?

Kontaktieren Sie uns, indem Sie das untenstehende Formular ausfüllen!
In kurzer Zeit wird sich einer unserer Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen.

Anfragedaten

* Pflichtfeld

Ein einzigartiges Netzwerk

Wir garantieren Ihnen beste Sichtbarkeit, da wir über ein in ganz Südtirol verteiltes Schaufenster-Netzwerk mit multimedialen Displaytafeln und ein Kontaktaufnahme-System verfügen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es uns, einen Überblick über die Verfügbarkeit und eine Auswahl zahlreicher spezifischer Kaufanfragen in Ihrer Nähe zu erhalten.

Profitieren Sie jetzt davon

Kontaktiere uns

 

Ähnliche Artikel

+39 0471 172 6520