Den Wohnsitz ummelden: so geht‘s

Mit der Wohnsitzerklärung beantragt man für sich bzw. die zum selben Haushalt gehörenden Mitglieder den Wechsel der gewöhnlichen Wohnstätte innerhalb des Gemeindegebiets, bei Umzug in eine andere Gemeinde oder wenn man aus dem Ausland nach Italien zurückzieht.

Aber wie macht man die Erklärung über den Wohnsitzwechsel? Wer kann sie einreichen? Mit welchen Modalitäten?

So beantragt man den Wohnsitzwechsel

Um den Wohnsitz umzumelden, muss man das entsprechende Meldeformular (Wohnsitzerklärung)ausfüllen: dieses ist bei der „Zuzugsgemeinde“, also der, bei der man sich neu anmelden möchte, erhältlich.

Meist erhält man schon auf Webseite der Gemeinde, bei der man den neuen Wohnsitz beantragt, die nötigen Informationen und die aktuellen Formulare zum Herunterladen, mit Anleitungen zum Ausfüllen und Einreichen der Erklärung.

Das muss man beim Wohnsitzwechsel angeben

Das Meldeformular enthält verschiedene Bereiche:

  • Erklärung zur Herkunft: hier ist anzugeben, wo der Antragstellende und seine Familienmitglieder herkommen (alter Wohnsitz), bzw. ob der Wechsel innerhalb derselben Gemeinde erfolgt
  • Angaben zum Antragstellenden: hier liegt der Schwerpunkt auf den Personalien, Angaben zu Beruf oder Studium, Führerschein, eventuellen in Italien gemeldeten Fahrzeugen (deren Eigentümer oder Führer/Nutzer man ist)
  • Erklärung zum Wohnsitz: Angabe der neuen Adresse der gewöhnlichen Wohnstätte
  • Angabe zu den Familienmitgliedern, die an der neuen Adresse wohnen, mit Schwerpunkt auf Personalien und Verwandtschaftsverhältnis mit dem Antragstellenden
  • Erklärung zur rechtmäßigen Belegung der Wohnstätte: Angaben zu den Rechtstiteln, wie Eigentumsnachweis (Kaufvertrag), Mietvertrag, kostenlose Überlassung, Nießbrauch o. a.

Wer kann die Wohnsitzerklärung einreichen?

Ein Antrag auf Wohnsitzwechsel kann von jedem volljährigen Mitglied des Haushalts gestellt werden.

Wo ist die Wohnsitzerklärung einzureichen?

Die Wohnsitzerklärung kann eingereicht werden:

  • bei den Büros/Schaltern der Stadt- oder Gemeindeverwaltung
  • online auf dem Web-Portal des ANPR (Nationales Melderegister der ansässigen Bevölkerung) unter: anagrafenazionale.interno.it/servizi-al-cittadino, unter Verwendung der digitalen Identität (SPID, CIE, CNS)
  • mittels Antrags per E-Mail oder zertifizierter E-Mail (PEC) an eine der behördlichen Mail-Adressen, die auf der Webseite der zuständigen Gemeinde angegeben sind
  • mittels Einschreiben mit Rückschein an das Meldeamt (Ufficio Anagrafe) der zuständigen Gemeinde

Reicht man die Wohnsitzerklärung online ein, muss man bestimmte Bedingungen beachten, z.B.:

  • das Meldeformular vollständig ausfüllen, und unbedingt den Teil beachten, der sich auf die Rechtmäßigkeit der anzumeldenden Wohnsituation bezieht
  • das Meldeformular mit digitaler Signatur oder handschriftlichen Unterschrift versehen
  • das Meldeformular als Scan und zusammen mit evtl. Anhängen als einzige PDF-Datei übermitteln

Wir empfehlen allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, sich für weitere Informationen an die eigene Gemeinde zu wenden.

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