Welche Sicherheit bietet ein Angeld beim Immobilienkauf?
Wer bereits eine Wohnung gekauft hat, ist sich völlig darüber im Klaren, dass bei Unterzeichnung des Kaufangebots für die Wohnung ein zu Gunsten des Verkäufers ausgestellter Scheck als Angeld vorgelegt werden muss. Worum handelt es sich beim Angeld? Welche Sicherheit bietet ein Angeld beim Kaufgeschäft?
Was ist ein Angeld und wie funktioniert es?
Einleitend soll darauf hingewiesen werden, dass das Angeld ein Geldbetrag oder eine Menge fungibler Güter als Sicherheit für die Vertragserfüllung oder als Entgelt bei Vertragsrücktritt ist. Das Angeld soll eine unmittelbare Entschädigung bei Nichterfüllung einer der Vertragsparteien darstellen. Bei Vertragserfüllung wird das Angeld hingegen zurückgezahlt oder auf die geschuldete Leistung angerechnet.
Die kaufversprechende Partei kann nicht nur den Betrag des Angeldes selbst bestimmen (beläuft sich in der Regel durchschnittlich auf 10 % des Kaufpreises), sondern sogar ein Kaufangebot ohne Angeld vorlegen. In diesem Fall gilt dieses Kaufangebot allerdings als „schwach“, da sich jede Vertragspartei zu jedwedem Zeitpunkt vom Kaufgeschäft ohne Vertragsstrafe zurückziehen könnte.
Verschiedene Arten von Angeld mit unterschiedlicher Rechtswirkung
Aus obigen Ausführungen geht hervor, dass das Angeld den Parteien eine grundlegende Sicherheit bietet: Wenn der Käufer den Vertrag nicht erfüllt, verliert er das Angeld zum Kaufangebot; Erfüllt hingegen der Verkäufer den Vertrag nicht, kann der Käufer das doppelte Angeld verlangen.
Die jeweilige Rechtswirkung hängt allerdings auch von der Art des Angeldes ab. Sehen wir uns die verschiedenen Arten kurz gemeinsam an - beginnend beim Angeld zur Bestätigung.
Angeld zur Bestätigung
Das Angeld zur Bestätigung: Diese Form wird am häufigsten genutzt und ist grundsätzlich jene, auf die oben Bezug genommen wurde. Das Angeld zu Bestätigung wird in Art. 1385 ital. ZGB geregelt und darauf wird bei Immobiliengeschäften am häufigsten zurückgegriffen: Dabei gibt eine Partei der anderen beim Vertragsabschluss eine Geldsumme oder eine Menge anderer fungibler Güter zur Bestätigung der übernommenen Verpflichtung.
Die wichtigste Funktion des Angeldes zur Bestätigung ist - wie bei der Strafklausel - die Bekräftigung des Schadensersatzanspruchs des Gläubigers. Im Gegensatz zur Strafklausel gibt es allerdings einige erhebliche Unterschiede:
- das Angeld ist nur bei entgeltlichen Verträgen vorgesehen, während die Strafklausel zur Vertragsstrafe bei jedwedem Vertrag vorgesehen werden kann
- das Angeld ist nur für den Fall der Nichterfüllung vorgesehen, während die Strafklausel auch für den Fall der verspäteten Vertragserfüllung festgesetzt werden kann
- beim Angeld gibt eine Partei der anderen beim Vertragsabschluss eine Geldsumme oder andere fungible Güter, während die Strafklausel ein Versprechen für eine zukünftige Leistung darstellt.
Die Strafklausel darf auch nicht mit der einfachen Anzahlung verwechselt werden - einer Vorauszahlung vor dem Vertragsabschluss zur Bestätigung des Abschlusses des Kaufgeschäfts und der beabsichtigten Zahlung des gesamten Kaufpreises.
Erfüllen die Parteien die eingegangenen Verpflichtungen nicht, muss die Anzahlung zurückgezahlt werden, was ganz andere Auswirkungen hat als das Angeld zur Bestätigung:
- Bei einer Anzahlung ist der angezahlte Betrag bei mangelndem Zustandekommen des Kaufgeschäfts immer zurückzuzahlen. Die dadurch geschädigte Partei kann gerichtliche Schritte zur Geltendmachung ihrer Rechte und Erwirkung von Schadensersatz einleiten.
- Entscheidet die Partei, die das Angeld zur Bestätigung gegeben hat, das Kaufgeschäft nicht mehr abzuschließen, so verliert sie den bezahlten Betrag. Entscheidet hingegen der Verkäufer, das Kaufgeschäft nicht mehr abzuschließen, hat der Käufer Anrecht auf das doppelte Angeld. Möchte der Verkäufer allerdings das Kaufgeschäft nicht mehr abschließen und der Käufer hingegen die Wohnung sehr wohl erwerben, kann letzterer die Erfüllung des Verkäufers gerichtlich einklagen.
Andere Arten des Angeldes
Zu den anderen Arten des Angeldes zählen Folgende:
- Reugeld: Das Reugeld wird in Art. 1386 ital. ZGB geregelt und hat die Hauptfunktion eines Entgelts für den Rücktritt. Ist im Vertrag ein Reugeld vorgesehen, verliert der Zurücktretende das geleistete Angeld oder hat das Doppelte des Erhaltenen zurückzuzahlen. Im Gegensatz zum Angeld zur Bestätigung verliert die nichterfüllende Partei lediglich den bezahlten Betrag und kann gerichtlich nicht zum Abschluss des Kaufgeschäfts gezwungen werden.
- Anzahlung auf den Kaufpreis: Es handelt sich hierbei um die Vorauszahlung eines Teils des Kaufpreises. Bei mangelndem Abschluss des endgültigen Kaufvertrages ist die Anzahlung auf den Kaufpreis an den Käufer zurückzuzahlen. Es besteht folglich - im Gegensatz zum Angeld zur Bestätigung - keine Sicherheit für die übernommene Verpflichtung.
- Treuhandkonto: Hierbei handelt es sich um ein unentgeltliches und unverzinsliches Konto, auf das anhand eines nicht übertragbaren Bankschecks, der auf den Eigentümer ausgestellt wird, eingezahlt wird. Der Betrag gilt als Angeld zur Bestätigung und wird dem Verkäufer bei Annahme des Kaufangebots übergeben. Widrigenfalls wird er der Partei, die das Kaufangebot unterbreitet hat, zurückgegeben. Das Treuhandkonto wird natürlich nicht beim Verkäufer eingerichtet, sondern in der Regel beim Makler oder Notar. Letzterer hat den Geldbetrag anschließend erst bei Eintritt der im Vertrag vorgesehenen Bedingungen an die jeweilige Partei zu zahlen.
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