Wie wird ein Vorvertrag über ein Kaufgeschäft registriert?

Wie wird ein Vorvertrag über ein Kaufgeschäft registriert?

Auch wenn der Vorvertrag kein verpflichtendes Rechtsgeschäft ist (die Parteien können beschließen, direkt den Kaufvertrag abzuschließen), nimmt er bei Immobilientransaktionen eine vordergründige Rolle ein und wird fast immer abgeschlossen.

Wie wird aber ein Vorvertrag registriert? Mit welchen Fristen und Kosten ist zu rechnen?

In diesen weiterführenden Informationen geben wir Ihnen Aufschluss über das Thema und fassen all das zusammen, was Sie darüber wissen sollten, wie und wo ein Vorvertrag registriert werden muss und wie viel Sie bezahlen müssen.

Worum handelt es sich bei der Registrierung eines Vorvertrags über ein Kaufgeschäft?

Wir weisen sofort darauf hin, dass die Registrierung des Vorvertrags eine verpflichtende Erfüllung ist, mittels derer dem Rechtsgeschäft ein sicheres Datum garantiert wird, das in diesem Fall vom Finanzamt zugewiesen wird. Abgesehen davon ist sein Nutzen eher gering.

Auch wenn viele Personen geneigt sind, der Registrierung eines Vorvertrags wichtigere Funktionen zuzuschreiben, gewährt er in Wirklichkeit dem Käufer abgesehen von der Registrierung keine zusätzlichen Absicherungen. Mit diesem Rechtsgeschäft kann weder ein doppelter Verkauf der Immobilie noch deren Pfändung vermieden werden: Um diese Nachteile zu vermeiden, müssten Sie eine Übertragung wählen oder in Südtirol die Einverleibung des Vorvertrags ins Grundbuch, was jedoch eine ganz andere Sache ist.

Wie viel kostet die Registrierung eines Vorvertrags über ein Kaufgeschäft?

Die Kosten für die Registrierung eines Vorvertrags hängen davon ab, welche Parteien ihn abschließen.

Für die Registrierung fallen folgende Kosten an:

  1. eine Registersteuer in fixer Höhe von 200 Euro;
  2. eine Registersteuer in Höhe von 0,5 % auf den als Angeld zur Bestätigung geleisteten Betrag und von 3 % auf den als Anzahlung geleisteten Betrag;
  3. eine Stempelmarke von 16 Euro je 100 Zeilen Vertrag oder je 4 Seiten;
  4. eine Stempelmarke für jede Anlage (die Kosten hängen von der Art der Anlage ab).

Wie werden die Gebühren für die Registrierung des Vorvertrags abgeführt?

Die Gebühren für die Registrierung des Vorvertrags werden per F24-Formular unter Nutzung der entsprechenden Abgabenkennziffern abgeführt:

  • 1550: Abgabenkennziffer für die Registersteuer
  • 1551: Abgabenkennziffer für die auf die Registersteuer zu zahlende Strafgebühr (freiwillige Berichtigung)
  • 1552: Abgabenkennziffer für die Stempelgebühren (Achten Sie darauf, dass diese Gebühren je nach örtlich zuständiger Stelle des Finanzamts entweder per F24-Formular oder verpflichtend durch die Vorlage von Stempelmarken bei der Registrierung abzuführen ist.)
  • 1553: Abgabenkennziffer für die auf die Stempelgebühren zu zahlende Strafgebühr (freiwillige Berichtigung)
  • 1554: Abgabenkennziffer für die Zinsen

Wer muss die Kosten für die Registrierung eines Vorvertrags über ein Kaufgeschäft zahlen?

Beide Parteien sind gesamtschuldnerisch zur Zahlung der fälligen Beträge verpflichtet, üblicherweise übernimmt die Kosten jedoch der Käufer. Darüber hinaus ist zudem zu berücksichtigen, dass bei einem Kaufgeschäft zwischen Privatpersonen, das der Registersteuer und nicht der Umsatzsteuer unterliegt, der variable Teil (0,5 % auf das Angeld und 3 % auf die Anzahlung) von der Gesamtregistersteuer abgezogen wird, die bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags abzuführen ist.

Wo und innerhalb welcher Frist wird der Vorvertrag registriert?

Der Vorvertrag wird innerhalb von 20 Tagen nach der Unterzeichnung beim Finanzamt registriert. Dafür müssen das Formular 69 und die Zahlungsbestätigungen der F24-Formulare sowie einige Kopien des Vertrags, der Energieausweis, die Lagepläne und die Stempelmarken vorgelegt werden.

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