Grenzseitige Fensteröffnungen

Wenn das Fenster auf ein anderes Eigentum hinausgeht: diese Vorschriften und Regelungen sollte man kennen

Wenn das Fenster auf ein anderes Eigentum hinausgeht: diese Vorschriften und Regelungen sollte man kennen

 

Zu den Hauptgründen für Streitigkeiten zwischen Nachbarn gehören Fenster, die auf das Nachbargrundstück hinausgehen. Welche Vorschriften gelten für solche Situationen? Wann dürfen Fensteröffnungen nicht angelegt werden? Gibt es bestimmte Regeln für Fenster und Balkone?

Um Probleme mit dem Gesetz – und mit Nachbarn – zu vermeiden, sollte man die einschlägigen Vorschriften gut kennen. In diesem Artikel befassen wir uns eingehend mit den Vorschriften zu Fensteröffnungen, die auf ein Nachbargrundstück hinausgehen, und geben alle erforderlichen Informationen, um an einem Haus die Fenster ordnungsgemäß einzubauen.

 

Unterschied zwischen Lichtfenster und Ausblickfenster

Grundlage für das Verständnis der Vorschriften, die gemäß dem Zivilgesetzbuch grenzseitige Fensteröffnungen regeln, ist der Unterschied zwischen Lichtfenster und Ausblickfenster. Denn es gibt je nach Art der Öffnung wesentliche Differenzen bei den Vorschriften, und diese Begriffsunterscheidung ist hilfreich.

Als Lichtfenster werden Öffnungen und Fenster bezeichnet, die zwar Licht und Luft durchlassen, aber keinen direkten Blick auf das Nachbargrundstück ermöglichen. D.h. aus einem Lichtfenster kann man sich nicht hinauslehnen.

Ein Ausblickfenster dagegen ist derart angelegt, dass man davon geradeaus, seitlich und schräg herausschauen kann. Zu dieser Kategorie gehören Fenster, Balkone, Terrassen und alle Öffnungen, von denen aus man einen Garten, Hof oder einen anderen Bereich des Nachbargrundstücks einsehen kann.

 

Wie zu erwarten gelten für Lichtfenster andere Vorschriften als für Ausblickfenster, die spezifische Regelungen vorsehen. Die Lichtfenster dürfen beispielsweise keinen Ausblick gewähren und müssen einen Mindestabstand von 2,50 m vom Fußboden des Raums, dem sie Licht spenden, einhalten. Zudem muss ein Lichtfenster zwingend mit einem Metallgitter versehen sein, um die Unversehrtheit des Nachbargrundstücks zu gewährleisten.

Nachdem wir den Unterschied zwischen Lichtfenster und Ausblickfenster erläutert haben, schauen wir uns nun an, was das Zivilgesetzbuch in Bezug auf grenzseitige Öffnungen vorschreibt.

 

Die Vorschriften des Zivilgesetzbuchs zu grenzseitigen Öffnungen

Das italienische Zivilgesetzbuch enthält genaue Vorschriften über Fensteröffnungen, die auf ein Nachbargrundstück hinausgehen, und über die Abstände, die zwischen ihnen und anderen Gebäuden einzuhalten sind.

  • Abstand für die Öffnung von direkten Ausblickfenstern und Balkonen: laut Art. 905 muss das Ausblickfenster einen Mindestabstand von 1,5 m von der Grenze des Nachbargrundstücks einhalten. Diese Maßnahme soll den Schutz der Privatsphäre der Nachbarn gewähren; in einigen Fällen können die örtlichen Vorschriften sogar größere Abstände vorschreiben.

Aber diese Einschränkung gilt nicht, wenn zwischen den beiden Nachbargrundstücken eine öffentliche Straße verläuft.

Letztlich besagt Artikel 905, dass es nicht gestattet ist, Fensteröffnungen oder Balkone anzulegen, wenn damit die Privatsphäre und das Eigentumsrecht desNachbarn beeinträchtigt werden könnten. Artikel 907 beschäftigt sich mit dem Recht auf Ausblickfenster, d. h. auf die bei Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück einzuhaltenden Abstände.

 

Das Fenster des Nachbarn geht auf meinen Garten hinaus: was tun?

Ein häufiges Problem ist das Vorhandensein von Fensteröffnungen in einem Nachbargebäude, das auf den eigenen Garten hinausgeht. Was tun?

Zunächst sollte man versuchen, eine gütliche Einigung mit dem Eigentümer des Nachbargebäudes zu erzielen. Oft lässt sich nämlich eine für beide Parteien akzeptable, schnelle und kostengünstige Lösung finden.

Allerdings sollte man sicherstellen, dass das Nachbarfenster konform ist mit den geltenden Vorschriften. Wurde die Fensteröffnung unter Missachtung der im Zivilgesetzbuch festgelegten Mindestabstände angelegt, kann man sich an die zuständigen Behörden wenden.

Sollte keine gütliche Einigung erzielt werden, bleibt als letzter Ausweg, einen Anwalt einzuschalten und rechtliche Schritte zu erwägen. Im Extremfall kann per richterlichem Beschluss angeordnet werden, die Fensteröffnung zu schließen oder alternative Lösungen anzuwenden.

 

Fazit

Korrekt informiert zu sein über die Vorschriften, die für grenzseitige Fensteröffnungen gelten, ist wichtig, um die eigenen Rechte zu schützen und gute nachbarschaftliche Verhältnisse zu wahren. Egal ob es um die Einhaltung der Mindestabstände oder um eine Verletzung der Privatsphäre geht – man sollte in jedem Fall bewusst handeln und falls erforderlich rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.

Die Einhaltung der Vorschriften trägt nicht nur zum Schutz der eigenen Interessen bei, sondern auch zur Wahrung eines friedlichen und respektvollen nachbarschaftlichen Umfelds. Wenn man die Vorschriften kennt, kann man seine Rechte schützen und eine ordnungsgemäße Nutzung der Wohnbereiche gewährleisten. Wenn man unsicher ist, wie sich die Vorschriften im spezifischen Fall anwenden, sollte man einen Experten für Immobilienrecht zu Rate ziehen.

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