Welche Kosten fallen für die Registrierung eines Kaufvorvertrages an?

Welche Kosten fallen für die Registrierung eines Kaufvorvertrages an?

Der Kaufvorvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung registriert werden. Die Registrierung des Kaufvorvertrages beim Finanzamt ist außerdem stets verpflichtend und muss vom Notar durchgeführt werden, sofern der Vorvertrag in Form einer öffentlichen Urkunde abgeschlossen wird. Widrigenfalls ist der Vorvertrag von den Parteien zu registrieren.

Welche Registergebühren fallen an? Wie erfolgt die Registrierung? Ist ein nicht registrierter Kaufvorvertrag überhaupt gültig?

Kosten für die Registrierung eines Kaufvorvertrages

Die Kosten für die Registrierung eines Kaufvorvertrages können wie folgt kurz zusammengefasst werden:

  • Registergebühren in fest bemessener Höhe von 200 Euro
  • Stempelgebühren in Höhe von 16 Euro alle 4 Seiten (oder 100 Zeilen) oder 155 Euro, sofern der Vertrag in Form einer öffentlichen Urkunde oder beglaubigten Privaturkunde abgeschlossen wird.

Zu diesen Kosten kommen noch einige sonstige Aufwendungen in Höhe von 0,50 % der als Bestätigungsanzahlung vorgesehenen Summen und in Höhe von 3 % der als Anzahlung auf den Kaufpreis vorgesehenen Summen (bei nicht mehrwertsteuerpflichtiger Übertragung) oder 200 Euro für mehrwertsteuerpflichtige Kaufgeschäfte hinzu.

Es sollte berücksichtigt werden, dass die mit dem Kaufvorvertrag bezahlten Steuern in weiterer Folge von jenen abgezogen werden, die für die Registrierung des definitiven Kaufvertrages anfallen. Es handelt sich demnach um keine Zusatzkosten, die über die ohnehin mit dem endgültigen Kaufvertrag zu zahlenden Kosten hinausgehen, sondern um Steueraufwendungen, die in den Gesamtbetrag, der sich aus dem Abschluss des Kaufgeschäfts ergibt, einfließen.

Wer bezahlt die Registergebühren für den Kaufvorvertrag?

Die Kosten für die Registrierung des Kaufvorvertrages müssen vom Käufer übernommen werden, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung mit dem Verkäufer.

Es wird allerdings darauf aufmerksam gemacht, dass bei Beziehungen mit dem Finanzamt eine gesamtschuldnerische Haftung beider Vertragsparteien gilt: Übernimmt der Käufer diese Kosten nicht, kann das Finanzamt diese folglich auch vom Verkäufer einfordern (der wiederum die Zahlung vom Käufer verlangen kann).

Wie erfolgt die Registrierung des Kaufvorvertrages

Die Registrierung des Kaufvorvertrages erfolgt durch Vorlage des Vordrucks 69 beim Schalter des Finanzamtes. Dieser Vorgang kann auch elektronisch erfolgen. Wie bereits oben erwähnt wurde, wird dies vom Notar erledigt, sofern der Vorvertrag in Form einer öffentlichen Urkunde abgeschlossen wird. Widrigenfalls muss eine der Vertragsparteien der Privaturkunde dieser Pflicht selbstständig nachkommen.

Ist ein nicht registrierter Kaufvorvertrag gültig?

Abschließend soll im Zusammenhang mit der Registrierung des Kaufvorvertrages daran erinnert werden, dass es sich dabei um eine steuerliche Auflage handelt, die die Gültigkeit und Wirksamkeit der Urkunde nicht beeinträchtigt.

Eine Privaturkunde eines Kaufvorvertrages mit verpflichtender Wirkung bleibt weiterhin vollumfänglich zwischen den Parteien wirksam und gültig, auch wenn sie nicht registriert wird.

Vor diesem Hintergrund wird die Registrierung des Kaufvertrages stark angeraten, zumal - zu den steuerlichen Auswirkungen - auch die Möglichkeit zählt, die Urkunde mit einem sicheren Datum zu versehen.

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