Steuer-Bonus Wohnungen: Wie funktioniert‘s?

Steuer-Bonus Wohnungen: Wie funktioniert‘s?

Mit dem Decreto Rilancio 2020 zur Wiederbelebung der Wirtschaft wurden die für Häuser & Wohnungen anwendbaren Steuervergünstigungen neu aufgelegt, so dass einige baulichen Maßnahmen – auszuführen zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2021 – jetzt noch lohnender sind. Eigentlich handelt es sich nicht um „Neuheiten“, aber da der Öko-Bonus und der Sisma-Bonus auf 110 % erhöht wurden, kann der Steuerzahler – unter bestimmten Bedingungen – steuerlich mehr absetzen als er für den Eingriff ausgeben muss. Wie funktioniert‘s?

Für welche Maßnahmen ist der Bonus von 110% anwendbar?

Zunächst ist daran zu erinnern, dass der Maxi-Steuerbonus von 110 % nicht für alle baulichen Eingriffe gilt. Das Decreto Rilancio macht unter Art. 119, Abs. 1 - 4, genaue Angaben dazu, welche Maßnahmen, die der Verbesserung der Energieleistung des Gebäudes bzw. dessen Erdbebensicherheit dienen, Anrecht auf den neuen Superbonus geben. Hier (der Kürze halber nur knapper) Überblick:

  • Wärmedämmung von undurchsichtigen vertikalen und horizontalen Bauteile (Außenwände und Decken), sofern mindestens 25 % der wärmeabgebenden Bruttofläche des Gebäudes isoliert werden
  • Eingriffe an Gemeinschaftsteilen bzw. Einzelhäusern, die notwendig sind, um existierende Heizungsanlagen auszutauschen (d.h. nicht einfach nur zu ergänzen oder zu verändern), und durch Zentralheizungen zu ersetzen, die mit Brennwertkesseln, Wärmepumpen, Hybridsystemen oder Erdwärme funktionieren, auch wenn kombiniert mit der Installation von Photovoltaik-Paneelen und den entsprechenden Speichersystemen.

Die gute Nachricht besteht aber hauptsächlich darin, dass unter den Superbonus von 110 % auch steuerliche Vergünstigungen für eine ganze Reihe anderer Maßnahmen fallen können, und zwar unter der Bedingung, dass sie im Zusammenhang mit den oben aufgeführten Verbesserungen vorgenommen werden, welche damit als Anreiz für weitere Eingriffe dienen (wie z.B. der Einbau neuer Fenster und Türen).

Der Bonus für Kondominien und natürliche Personen

Des Weiteren ist gut zu wissen, dass der Superbonus von 110% sowohl von natürlichen Personen (wie wir gleich sehen werden) als auch von Kondominien in Anspruch genommen werden kann.  Letztere müssen ordnungsgemäß konstituiert sein und eine Steuernummer besitzen, um die vom Decreto Rilancio vorgesehenen Steueranzüge von 110 % geltend machen zu können, und es spielt keine Rolle, ob sich innerhalb des Kondominiums Zweitwohnungen befinden, oder Wohnungen, die natürlichen Personen gehören, welche Teilhaber von Gesellschaften sind.

Leicht andere Regeln gelten dagegen, wenn die Steuervergünstigungen von natürlichen Personen, außerhalb von unternehmerischen, künstlerischen oder beruflichen Tätigkeiten genutzt werden: laut Decreto Rilancio können diese den Öko-Bonus von 110 % ausschließlich für die Wohnung bzw. das Haus in Anspruch nehmen, die ihnen als Erstwohnsitz dient.

In anderen Worten, wenn eine natürliche Person Verbesserungen an einem Einzelhaus vornehmen möchte, kann sie den Superbonus nur geltend machen, wenn es sich um den Erstwohnsitz handelt, und nicht um ein Zweithaus oder Ferienhaus am Meer oder in den Bergen. Über genau diesen Punkt wird aber gerade diskutiert, und es ist nicht ausgeschlossen, dass es eine Änderung geben wird, die den Steuervorteil auch auf andere Wohnungen ohne Erstwohnsitz ausweitet.

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